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DATENSCHUTZGRUNDVERORDNUNG
DER EU
Die elektronische Übermittlung ihrer Daten (Verordnung, Befunde, Honorarnoten, email, SMS, Anrufe zur Terminverschiebung im Krankheitsfall) bedarf Ihrer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
Diese kann jederzeit widerrufen werden.
Sie haben das Recht auf Löschung Ihrer Daten.
Die Dokumentationspflicht sieht jedoch für die Verwahrung der Daten eine Mindestdauer von 10 Jahren vor.