1. ABSAGEREGELUNG
Bitte geben Sie Bescheid! Absagen bis 24 Stunden vor dem Termin sind kostenfrei möglich
Spätere Absagen oder Nicht Erscheinen werden in voller Höhe der vereinbarten Einheit in Rechnung gestellt.
2. BITTE bringen Sie eine
ÄRZTLICHE VERORDNUNG
FÜR OSTEOPATHIE/o. u. PHYSIOTHERAPIE mit.
OHNE VERORDNUNG IST einmalig eine OSTEOPATHISCHE PROPHYLAKTISCHE BEHANDLUNG möglich.
3. KOSTENRÜCKERSTATTUNG
PHYSIOTHERAPIE wird zu einem Teil von der Krankenkasse rückerstattet, wenn die Verordnung vor Beginn der Behandlung CHEFÄRZTLICH BEWILLIGT wurde
-OSTEOPATHISCHE BEHANDLUNG wird derzeit noch nicht von den Kassen rückerstattet, Bei der SVS wird ein kleiner Anteil für osteopathische Behandlung rückerstattet
4. BEZAHLUNG
per ÜBERWEISUNG
Barzahlung in Ausnahmefällen möglich
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